BMF klärt weitere Einzelfragen zu PV-Anlagen
Bereits mit Schreiben vom 27.02.2023 (BStBl. I 2023, S. 351) ging das BMF explizit auf die Einführung des 0 %-Umsatzsteuersatzes für die Lieferung von PV-Anlagen ab 01.01.2023 und damit im Zusammenhang stehende umsatzsteuerliche Fragen ein. Weitere Zweifelsfragen dazu werden nun mit einem weiteren Schreiben vom 30.11.2023 geklärt. Insb. konkretisiert das BMF dabei die Möglichkeit der Entnahme von Altanlagen. ...lesen Sie mehr