Kein Werbungskostenabzug für US-Bürger mit inländischen Einkünften und Wohnsitz in den Niederlanden
Erzielt ein US-Staatsangehöriger mit Wohnsitz in den Niederlanden als Arbeitnehmer Einkünfte in Deutschland, gilt die Einkommensteuer mit dem Steuerabzug vom Arbeitslohn als abgegolten. Werbungskosten sowie Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben bleiben unberücksichtigt. ...lesen Sie mehr