Häusliches Arbeitszimmer eines Hochschuldozenten steuerlich anzuerkennen
Ein Hochschuldozent (Fachbereich Chemie) kann Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich geltend machen. Das gilt jedenfalls dann, wenn sich in dem ihm zur Verfügung stehenden Raum weder ein Drucker, noch ein Scanner, noch die erforderliche Fachliteratur befinden, und dieser daher für die Tätigkeit eines Lehrbeauftragten nicht ausreichend ausgestattet ist. ...lesen Sie mehr