Umsatzsteuer: Regelsteuersatz für die Lieferung von Beatmungsmasken
Beatmungsmasken, die ein Zahntechniker auf ärztliche Verordnung zur Benutzung durch Schwerstkranke (außerhalb der Zahntechnik) liefert, unterliegen dem umsatzsteuerlichen Regelsteuersatz. Beatmungsmasken als jeweils Teile von Geräten zur Atemtherapie und somit in die Zolltarifnummer 901920 einzuordnen, was eine Einreihung für eine ermäßigte Besteuerung nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i.V.m. Nr. 52 d der Anlage 2 zur UStG ausschließt. ...lesen Sie mehr