Entschädigungszahlung an Berufsfeuerwehrleute für rechtswidrig geleistete Mehrarbeit
Entschädigungszahlungen, die ein Feuerwehrbeamter für rechtswidrig geleistete Mehrarbeit erhält, sind steuerbare Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit. Ob die Arbeitszeiten in rechtswidriger Weise überschritten werden, spielt keine Rolle. ...lesen Sie mehr