Kein steuerlicher Abzug von Studienkosten bei Stipendium
Eine steuerliche Berücksichtigung der für ein Studium anfallenden Kosten als (vorweggenommene) Werbungskosten kommt nur insoweit in Betracht, als der Studierende hierfür Aufwendungen zu tragen hat. Werden die anlässlich des Studiums anfallenden Kosten durch ein Stipendium erstattet, sind im Ergebnis keine Aufwendungen i.S.v. § 9 Abs. 1 S. 1 EStG zu tragen, da der Studierende durch die Ausgaben wirtschaftlich nicht belastet wird. ...lesen Sie mehr