Ukraine-Krieg: Gewerbesteuerliche Billigkeitsmaßnahmen verlängert
Die Finanzverwaltungen der Länder verlängern mit gleich lautenden Erlassen vom 17.10.2023 die Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine bei der Anwendung der erweiterten gewerbesteuerlichen Kürzung bis zum 31.12.2024 ...lesen Sie mehr