Monatsbezogene Betrachtungsweise bei Berechnung der Opfergrenze?
Die Opfergrenze findet Anwendung, wenn der Unterhaltsverpflichtete mit dem Unterhaltsberechtigten in einer Haushaltsgemeinschaft lebt, die nicht die Voraussetzungen einer sozialrechtlichen Bedarfsgemeinschaft erfüllt. Ist ein gesetzlich unterhaltsverpflichteter Steuerpflichtiger gegenüber seinem unterhaltsberechtigten Sohn nicht ganzjährig zum Unterhalt verpflichtet, ist dies bei der Berechnung der Opfergrenze durch eine Kürzung der hierfür anzusetzenden 5%-Pauschale zu berücksichtigen. ...lesen Sie mehr