Einlösen der Rabatt-Coupons von Mitbewerbern nicht unlauter
Es ist grundsätzlich nicht unlauter, wenn ein Unternehmen Rabatt-Coupons seiner Mitbewerber einlöst. Die Verbraucher werden auch nicht daran gehindert, die Gutscheine bei dem jeweils ausgebenden Unternehmen einzulösen, sondern sie erhalten vielmehr die Möglichkeit, denselben wirtschaftlichen Vorteil auch durch einen Einkauf bei der Beklagten zu erlangen. Dies stellt keine unlautere Werbebehinderung der Mitbewerber dar. ...lesen Sie mehr