DBA-Frankreich: Zur Klage auf Einleitung eines Verständigungsverfahrens
Art. 25 Abs. 2 DBA Frankreich räumt Deutschland hinsichtlich der Frage, ob ein Verständigungsverfahren eingeleitet werden soll, ein Ermessen ein. Hinsichtlich dieser Ermessensentscheidung kann die Finanzbehörde unterschiedlichste Aspekte in die Beurteilung mit einbeziehen, hierzu gehört auch der Zeitablauf. ...lesen Sie mehr