Zur Umsatzsteuerfreiheit von Betreuungsleistungen
Betreuungsleistungen einer juristischen Person können unter Berufung auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. h MwStSystRL steuerfrei sein. Das gilt jedenfalls dann, wenn ihr die Erlaubnis zum Betrieb einer Einrichtung zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen nach § 45 SGB VIII erteilt wurde und die Kosten für diese Leistungen über einen Träger der freien Jugendhilfe abgerechnet und damit mittelbar von öffentlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe gezahlt werden. ...lesen Sie mehr