Swap-Vertrag: Anforderungen an den Vortrag des Bank-Kunden hinsichtlich einer Beratungspflichtverletzung
Ein Kunde, der eine beratende Bank wegen der Verletzung ihrer Verpflichtung in Anspruch nimmt, über das Einpreisen eines anfänglichen negativen Marktwerts in einen mit ihr geschlossenen Swap-Vertrag aufzuklären, muss im Prozess zur Höhe des anfänglichen negativen Marktwerts nicht vortragen. Die Verpflichtung der Bank zur Kundgabe der Höhe des anfänglichen negativen Marktwerts beruht gerade darauf, dass der Kunde das Einstrukturieren der Bruttomarge in die Risikostruktur des Swap-Vertrages nicht erkennen kann, so dass ihm im Prozess näherer Vortrag zur Höhe nicht abverlangt werden kann. ...lesen Sie mehr