Veräußerung einer Milchquote unterliegt der Umsatzsteuerpflicht
Die Veräußerung einer Milchquote an den Mitgesellschafter im Zuge der Auflösung einer GbR führt zu einem steuerbaren und steuerpflichtigen Umsatz. Es ist insoweit der Regelsteuersatz und nicht der Durchschnittssatz anzuwenden, weil die Veräußerung einer Milchquote weder eine Lieferung landwirtschaftlicher Erzeugnisse noch eine landwirtschaftliche Dienstleistung darstellt. ...lesen Sie mehr