Abbruchkosten als Herstellungskosten von neu errichteten Gebäuden
Die Fortführung des unternehmerischen Engagements allein bedeutet noch nicht, dass es sich - wie § 6 Abs. 6 S. 4 EStG zeigt - um einen einkommensteuerrechtlich unerheblichen Vorgang handelt. Bei einem Abbruch von Gebäuden innerhalb von drei Jahren nach Anschaffung spricht bereits der Beweis des ersten Anscheins für einen Erwerb in Abbruchabsicht. ...lesen Sie mehr