BFH: Steuerneutrale Realteilung trotz Fortsetzen der Gesellschaft durch verbleibende Gesellschafter
Bislang forderte sowohl die finanzgerichtliche Rechtsprechung als auch die Finanzverwaltung die Aufgabe einer Mitunternehmerschaft, um die Vorgaben einer steuerneutralen Realteilung anwenden zu können. Hiervon rückt der BFH nun ab und bejaht auch dann eine Realteilung, wenn ein Gesellschafter ausscheidet und die Gesellschaft durch die verbleibenden Gesellschafter fortgesetzt wird. ...lesen Sie mehr