Steuerlich missglückte Umstrukturierung einer Betriebsaufspaltung
Die Einbringung des Besitzeinzelunternehmens in eine Betriebsgesellschaft in Form einer GmbH ist nicht zu Buchwerten möglich, wenn ein Miteigentumsanteil an einem bebauten Grundstück notwendiges Betriebsvermögen und wesentliche Betriebsgrundlage des Besitzunternehmens gewesen und dieser Miteigentumsanteil nicht auf die GmbH übertragen worden ist. Ein Aufgabegewinn ist demzufolge zu versteuern. ...lesen Sie mehr