Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen auch bei Aufwendungen für Notrufsystem in Seniorenresidenz
Für ein mit der Betreuungspauschale abgegoltenes Notrufsystem, das innerhalb einer Wohnung im Rahmen des "Betreuten Wohnens" Hilfeleistung rund um die Uhr sicherstellt, kann die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 S. 1 EStG in Anspruch genommen werden. Eine solche Rufbereitschaft leisten typischerweise in einer Haushaltsgemeinschaft zusammenlebende Familien- oder sonstige Haushaltsangehörige, so dass sie als haushaltsnahe Dienstleistungen im Sinne der Vorschrift einzustufen ist. ...lesen Sie mehr