Gewerbliche Einkünfte eines EDV-Beraters ohne Hochschulabschluss im Fach Informatik
Die Tätigkeit eines EDV-Beraters, der keinen (Fach-) Hochschulabschluss im Fach Informatik hat, ist nur dann als ingenieurähnlich und damit freiberuflich zu qualifizieren, wenn er nachweisen kann, dass er sich das Wissen eines Informatikers mit Bachelorabschluss in vergleichbarer Breite und Tiefe auf andere Weise (z.B. Fortbildung, Selbststudium oder praktische Arbeiten) angeeignet hat. Stehen diese Tatsachen nicht zur Überzeugung des Gerichts fest, hat es auf Antrag eine Wissensprüfung beim Steuerpflichtigen durchzuführen. Ergibt die Prüfung nur unzureichendes Wissen, kommt es auf die praktische Arbeit des Klägers nicht an. ...lesen Sie mehr