Kein Betriebsausgabenabzug bei Nutzung eines nach 1-Prozent-Regelung versteuerten Dienstwagens eines Arbeitnehmers
Überlässt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen betrieblichen Pkw, dessen Kosten der Arbeitgeber in vollem Umfang trägt, auch zur Nutzung für Fahrten im privaten Bereich und zur Erzielung anderer Einkünfte und versteuert der Arbeitnehmer den daraus erlangten geldwerten Vorteil nach der sog. 1-Prozent-Regelung, kann der Arbeitnehmer für die Nutzung des Pkw im Rahmen der Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit keine Betriebsausgaben abziehen. ...lesen Sie mehr