Vager Nutzungswunsch rechtfertigt noch keine Eigenbedarfskündigung
Ein Eigennutzungswunsch, der auf vernünftige, nachvollziehbare Gründe gestützt wird, rechtfertigt eine Kündigung des Mietverhältnisses nur dann, wenn er vom Vermieter auch ernsthaft verfolgt wird und bereits hinreichend bestimmt und konkretisiert ist. Eine bis dahin nur vage oder für einen späteren Zeitpunkt verfolgte Nutzungsabsicht rechtfertigt eine Eigenbedarfskündigung (noch) nicht. ...lesen Sie mehr