Referentenentwurf zur Reform des Arbeitszeitgesetzes
Mit Urteil vom 13.09.2022 (Az. 1 ABR 22/21) hatte das BAG klargestellt, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, ein System zur Erfassung der Arbeitszeit vorzuhalten. Seit 18.04.2023 liegt nun der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften des Bundesarbeitsministeriums vor. ...lesen Sie mehr