Vorsteuerabzug eines Generalmieters und steuerfreie Entschädigung für die Ablösung einer Mietgarantie
Der Vorsteuerabzug eines Generalmieters aus seinen Mietaufwendungen richtet sich nach § 15 Abs. 1 u. Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 9 UStG und ist damit nur insoweit zulässig, als der Vermieter wirksam zur Umsatzsteuer optiert hat; bei darüber hinausgehend in Rechnung gestellter Umsatzsteuer, liegt ein unrichtiger Steuerausweis vor, der kein Recht zum Vorsteuerabzug begründet. Der umsatzsteuerbare Verzicht auf eine Mietgarantie ist steuerfrei, wenn die Einräumung der Mietgarantie nach § 4 Nr. 8g UStG steuerfrei ist oder - bei Entgeltlichkeit - steuerfrei wäre. ...lesen Sie mehr