Kein Übungsleiterfreibetrag für Versichertenberaterin
Eine ehrenamtliche Versichertenberaterin der Deutschen Rentenversicherung ist keine Betreuerin i.S.d. § 3 Nr. 26 EStG. Der Tätigkeit einer solchen Beraterin fehlt es an der notwendigen pädagogischen Ausrichtung, da mit ihr keine umfassende Persönlichkeitsentwicklung beabsichtigt und sie nicht in einen strukturierten Ausbildungsgang eingebettet ist. ...lesen Sie mehr