Deutsche Regelung zum Arbeitnehmerdatenschutz nicht EU-rechtskonform?
Der EuGH hat Ende März in einer aktuellen Entscheidung klargestellt, dass spezifischere Vorschriften zur Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext nur in dem durch die DSGVO vorgegebenen Rahmen zulässig sind. Wird dieser Rahmen nicht eingehalten, sind nationale Regelungen unwirksam und es gelten die Grundsätze der DSGVO. Ob der in Deutschland geregelte Arbeitnehmerdatenschutz dem vollumfänglich gerecht wird, darf bezweifelt werden. ...lesen Sie mehr