Tarifbegünstigung des Betriebsaufgabegewinns trotz vorheriger Ausgliederung
Der Gewinn aus der Aufgabe eines Betriebs unterliegt auch dann der Tarifbegünstigung gem. § 34 EStG, wenn im engen zeitlichen Zusammenhang mit der Betriebsaufgabe eine das gesamte Nennkapital umfassende Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft zum Buchwert in ein anderes Betriebsvermögen übertragen oder überführt wird. Denn eine derartige Beteiligung wird in § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 2 EStG einem Teilbetrieb gleichgestellt. ...lesen Sie mehr