Höhe der Säumniszuschläge nicht verfassungswidrig
Die vom BVerfG mit Beschluss vom 08.07.2021 (Az. 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17) herausgearbeiteten Grundsätze, wonach die Verzinsung von Steuernachzahlungen und -forderungen in Höhe von 0,5 % pro Monat für Verzinsungszeiträume ab dem 01.01.2014 gegen den Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen, lassen sich nicht auf Säumniszuschläge übertragen. ...lesen Sie mehr