Verzinsung von Steuernachzahlungen und -erstattungen seit 01.01.2019
Zwar gilt rückwirkend seit 01.01.2019 bei der Verzinsung von Steuernachzahlungen und -erstattungen nach § 233a AO ein Zinssatz von monatlich 0,15 %. Aufgrund der damit verbundenen technischen und organisatorischen Auswirkungen wird dieser allerdings von der Finanzverwaltung bislang noch nicht angewandt. ...lesen Sie mehr