Antrag auf Grundsteuererlass für 2020 bis 31.3.2021 zu stellen
Im Falle einer grundstücksbezogenen Ertragsminderung kann fristgebunden ein Antrag auf Grundsteuererlass gestellt werden. Angesichts etwaiger Mietausfälle in der Corona-Krise könnte es angezeigt sein, bis spätestens 31.3.2021 einen Erlass der Grundsteuer für 2020 von 50 % bzw. 25 % zu beantragen. ...lesen Sie mehr