Umsatzsteuerliche Behandlung von Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheinen
Bei nach dem 31.12.2018 ausgestellten Gutscheinen ist umsatzsteuerlich zwischen Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheinen zu differenzieren. Die Finanzverwaltung sieht jedoch für Gutscheine, die ab dem 1.1.2019 und vor dem 2.2.2021 ausgestellt werden, eine Nichtbeanstandungsregelung vor. ...lesen Sie mehr