Keine coronabedingte Aufhebung von früheren Vollstreckungsmaßnahmen
Der BFH stellt klar, dass vor dem 19.3.2020 ergriffene Vollstreckungsmaßnahmen nicht unter Berufung auf das BMF-Schreiben vom 19.3.2020 zur Vermeidung unbilliger Härten aufgrund der Corona-Pandemie ausgesetzt werden können. ...lesen Sie mehr