Bewertung der Jubiläumsrückstellungen nach dem Pauschalwertverfahren
Anstelle der Bewertung der Jubiläumsrückstellungen nach dem Teilwertverfahren kann das sog. Pauschalwertverfahren angewendet werden. Das BMF passt die dazu heranzuziehenden Tabellenwerte an die „Heubeck-Richttafeln 2018 G“ an. ...lesen Sie mehr