BFH erleichtert Umsatzsteuerrückforderung von Bauträgern
Ist ein Bauträger in Altfällen irrtümlich davon ausgegangen, Steuerschuldner für von ihm bezogene Bauleistungen zu sein, konnte er die Umsatzsteuer zurückfordern. Nach der jüngsten BFH-Rechtsprechung lassen sich Erstattungsansprüche leichter durchsetzen. ...lesen Sie mehr