Kosten bei Schätzungsbescheid und Antrag auf schlichte Änderung
Legt der Steuerpflichtige die Steuererkerklärung erst vor, nachdem sein Einspruch gegen den Schätzungsbescheid zurückgewiesen wurde, trägt er die Kosten der (Anfechtungs-)Klage auch dann, wenn er die Steuererklärung dem Finanzamt noch vor Ablauf der Klagefrist zusammen mit einem Antrag auf schlichte Änderung vorgelegt hat. Es ist derzeit noch ungeklärt, ob ein Antrag auf schlichte Änderung gegen einen Einkommensteuer-Schätzungsbescheid durch Vorlage der Steuererklärung konkretisiert werden kann. ...lesen Sie mehr