Teilwertzuschreibung bei Fremdwährungsdarlehen
Bei einem Fremdwährungsdarlehen ist von einer voraussichtlich dauernden Wertänderung auszugehen, wenn die Kursschwankung eine Grenze von 20 % für den einzelnen Bilanzstichtag, bzw. von 10 % für zwei aufeinanderfolgende Bilanzstichtage überschreitet. ...lesen Sie mehr