Keine Anwendung der Fremdvergleichsgrundsätze bei Arbeitsverhältnissen zwischen (nahestehenden) fremden Dritten
Die Grundsätze für die steuerliche Anerkennung von Angehörigenverträgen, insbesondere der Fremdvergleich, auf Arbeitsverhältnisse zwischen fremden Dritten sind grundsätzlich nicht anzuwenden und eine Anwendung ist auch dann ausgeschlossen, wenn zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein gewisses Näheverhältnis besteht (hier: ehemalige nichteheliche Lebensgemeinschaft). Damit stellt sich der 9. Senat gegen aufkommende Tendenzen in der aktuellen Rechtsprechung einiger Senate des BFH. ...lesen Sie mehr