BFH erklärt Sanierungserlass für rechtswidrig
Der Große Senat des Bundesfinanzhofs erschwert Unternehmenssanierungen. Mit Beschluss vom 28.11.2016 (GrS 1/15) hat er den sog. Sanierungserlass gekippt, mit dem das Bundesfinanzministerium seit 2003 Unternehmen in der Krise von einer Belastung mit Ertragsteuern freistellt, um Arbeitsplätze zu erhalten. Die in dem Erlass vorgesehene Steuerbegünstigung von Sanierungsgewinnen verstößt gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung. Die Entscheidung ist damit von grundlegender Bedeutung für die Besteuerung insolvenzgefährdeter Unternehmen. ...lesen Sie mehr