Steuerfreie Übernahme von Verbindlichkeiten
Verpflichtet sich der Unternehmer gegen Entgelt, ein Mietverhältnis einzugehen, ist die Leistung nach § 4 Nr. 8 Buchst. g UStG steuerfrei. Mit der Leistung gegen Entgelt, einen Mietvertrag als Mieter abzuschließen, wird im Sinne der Vorschrift eine Verbindlichkeit begründet ...lesen Sie mehr