Verlängerung der Offenlegungsfrist für Jahresabschlüsse zum 31.12.2020
Das Bundesamt für Justiz weist darauf hin, dass gegen kleine und mittlere Kapitalgesellschaften, die ihren Jahresabschluss zum 31.12.2020 bis 31.12.2021 offenlegen müssten, vor dem 07.03.2022 kein Ordnungsgeldverfahren eingeleitet wird. ...lesen Sie mehr