Keine Begrenzung der EEG-Umlage für Metallrecyclingunternehmen
Ein Unternehmen, das nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamtes nicht dem produzierenden Gewerbe zuzuordnen ist, hat keinen Anspruch auf eine Begrenzung der Umlage nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG). Das gilt etwa auch für ein Metallrecyclingunternehmen, das die Reste von Kuper- und Aluminiumkabeln aus Kabelschrott verwertet. ...lesen Sie mehr