Aufsichtsräte/Beiräte
Bei Aktiengesellschaften sind Aufsichtsräte zwingend vorgesehen, um als Kontrollorgan das Handeln des Vorstands zu überprüfen. Doch erkennen auch zahlreiche Unternehmen anderer Rechtsformen, sei es aus dem Mittelstand oder aus dem Bereich der öffentlichen Unternehmen, die Vorzüge eines unparteiischen Dritten und etablieren in ihrem Unternehmen einen Aufsichtsrat oder Beirat.
Durch ihre neutrale Betrachtung von außen können Aufsichtsräte oder Beiräte oftmals eine andere Sicht auf das Unternehmen und dessen Entwicklungschancen gewinnbringend einbringen, als dies den in das Tagesgeschäft eingebundenen Geschäftsführern möglich ist. Auch kann durch die Einbindung von erfahrenen Branchenkennern zusätzliches Know-how und neue Anregungen für das Unternehmen gewonnen werden.
Der Grundstein einer erfolgreichen Arbeit eines Aufsichtsrats oder Beirats liegt - sofern nicht ohnehin gesetzliche Vorgaben greifen - in der klar strukturierten Regelung der Rechte, Pflichten und Aufgaben. Als Berater des Mittelstands steht Ihnen RSM Ebner Stolz mit Rat und Tat zur Seite, wenn es um Fragen der Einrichtung eines Aufsichtsorgans und der konkreten Ausgestaltung der Tätigkeit mit all ihren Aspekten, nicht zuletzt der Vergütung, geht.
Dabei berücksichtigen wir, dass das Anforderungsprofil an die einzelnen Aufsichtsräte und das Gremium insgesamt in den vergangenen Jahren immer weiter gestiegen ist. Wir unterstützen den Aufsichtsrat bei der Selbstbeurteilung, die der Deutsche Corporate Governance Kodex für Aufsichtsräte kapitalmarktorientierter Unternehmen fordert, und bieten Schulungen an, in denen wir u. a. ganz individuell die Ist-Situation Ihres Unternehmens evaluieren, Verbesserungspotential identifizieren und bei der Umsetzung der erforderlichen und/oder gewünschten Maßnahmen Hilfe leisten.
Damit Aufsichtsräte oder Beiräte ihre Beratung-, Überwachungs- und Kontrollfunktion umfassend und effizient erfüllen können, versorgen unsere Berater Sie mit allen wichtigen Informationen und Entwicklungen im Bereich der Corporate Governance und Nachhaltigkeit. Diese Themen hatten ursprünglich nur die großen Konzerne im Blick. Doch lassen sich die Vorzüge einer guten Corporate Governance und nachhaltigen Unternehmensführung auch auf mittelständische Unternehmen übertragen. Unsere Schulungen, Webinare und Workshops unterstützen nicht nur dabei, dass das Gremium den jeweils aktuellen gesetzlichen Anforderungen genügt, es gibt den Aufsichtsratsmitgliedern Handlungssicherheit für ihre Tätigkeit und hilft, Optimierungspotential zu identifizieren und zu nutzen.
Unsere Leistungen im Überblick
- Unterstützung bei der Installation eines Aufsichtsrats/Beirats
- Beratung im Zusammenhang mit Fragen zur Unabhängigkeit der Mitglieder des Aufsichtsrats
- Unabhängigkeitsprüfungen für neue Mitglieder
- Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Aufsichtsrats-/Beiratssitzungen
- Unterstützung des Aufsichtsrats/Beirats bei der Wahrnehmung seiner Überwachungsaufgaben, insbesondere
- des Rechnungslegungsprozesses
- des internen Kontrollsystems
- der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems
- der Wirksamkeit des internen Revisionssystems
- Erstellung des Berichts zum rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystem und Risikomanagementsystem
- Unterstützung bei der Erstellung der Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB
- Unterstützung bei der Nachhaltigkeitsberichtserstattung
- Ausgestaltung rechtlicher Vereinbarungen mit Aufsichtsräten/Beiräten
- Gestaltung eines Vergütungssystems unter Beachtung der steuerlichen Aspekte
- Beratung des Aufsichtsrats/Beirats in Corporate Governance-Fragen
- Schulungen des Aufsichtsrates über Webinare, Workshops, u. ä.
- Unterstützung bei der Selbstbeurteilung des Gremiums
- Unterstützung des Aufsichtsrats/Beirats bei Rechtsstreitigkeiten