Erweiterte Regelung mit Luxemburg zu grenzüberschreitendem „remote work“
Deutschland und Luxemburg haben sich am 06.07.2023 auf ein Änderungsprotokoll zum zwischen beiden Staaten bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geeinigt. Darin finden sich steuerliche Vereinfachungen zu grenzüberschreitendem Arbeiten, sei es im Home-Office oder in einer anderen Form des „remote work“. ...lesen Sie mehr