Übernahme von Steuerberatungskosten bei Entsendungen
Die Übernahme von Steuerberatungskosten durch den Arbeitgeber führt grundsätzlich zu Arbeitslohn. Das BMF geht im Fall von Auslandseinsätzen von Arbeitnehmern auf die Zuordnung des Besteuerungsrechts ein. Zudem folgt die Finanzverwaltung der Rechtsauffassung des BFH, wonach unter bestimmten Voraussetzungen die Übernahme von Steuerberatungskosten nicht zu Arbeitslohn führt. ...lesen Sie mehr