Kindergeldberechtigung von Ortskräften einer Deutschen Botschaft
Die Ortskraft einer Deutschen Botschaft in der Dominikanischen Republik erfüllt zwar die Voraussetzung des § 1 Abs. 2 S. 1 EStG für die Kindergeldberechtigung. Die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 S. 2 EStG erfüllt sie jedoch nicht, da sie nicht nur in einem der beschränkten Einkommensteuerpflicht ähnlichen Umfang zu einer Steuer vom Einkommen in der Dominikanischen Republik herangezogen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn das Recht des Wohnsitzstaats vorsieht, dass sie auch mit ihren ausländischen Einkünften zur Einkommensteuer herangezogen wird.
...lesen Sie mehr