Tätigkeit für privates Unternehmen zur Förderung der Entwicklungshilfe
Der BFH hat sich mit dem Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit befasst, die der Kläger als Arbeitnehmer eines privaten Unternehmens bezieht, das mit der Durchführung eines aus Mitteln der Bundesrepublik und der EU finanzierten Entwicklungshilfeprojekts (in Kenia) beauftragt ist. ...lesen Sie mehr