Legal Tech: Vertragsgenerator darf nur von Anwälten angeboten werden
Die unter dem digitalen Rechtsdokumentengenerator angebotenen Leistungen sind als erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistungen i.S.v. § 2 RDG zu werten, die nur von Anwälten angeboten werden dürfen. Das Unternehmen dahinter hätte also eine Anwaltskanzlei sein müssen, mit einer Haftpflichtversicherung für den Fall von Beratungsfehlern. Hinter Smartlaw steht rechtlich gesehen aber kein Anwalt. ...lesen Sie mehr