Gas- und Wärme-Soforthilfe in Kraft!
Am 19.11.2022 ist das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz - ESWG (BGBl. I, S. 2035 ff.) in Kraft getreten. Das Gesetz regelt, in welchem Umfang Letztverbraucher von Erdgas und Wärme entlastet bzw. kompensiert werden und wie das Verfahren ausgestaltet ist, mit dem Gas- und Wärmelieferanten die Erstattung geltend machen. Wichtig: teilweise muss die Entlastung beantragt werden! ...lesen Sie mehr