Neue Verordnung begründet weitere Informationspflichten für Gas- und für Wärmeversorger
Am 01.09.2022 ist im Rahmen der Bewältigung der Energiekrise eine Verordnung der Bundesregierung mit dem sperrigen Namen Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmeverordnung (EnSikuMaV) in Kraft getreten (BGBl. I, S. 1146). Diese Verordnung enthält Maßnahmen zur Energieeinsparung in Privathaushalten, öffentlichen Nichtwohngebäuden und in Unternehmen. Sie begründet neue Informationspflichten für Wärme- und für Gasversorger, die bereits bis Ende des Monats erfüllt werden müssen. Den Empfängern der Informationen soll es leichter gemacht werden, Maßnahmen zur Energieeinsparung umzusetzen. ...lesen Sie mehr