
Entwaldungsfreie Lieferketten: Sorgfaltspflichten effizient umsetzen
Mit Inkrafttreten der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) zum 30.12.2025 werden umfassende Sorgfaltspflichten zum Schutz globaler Wälder gegen Rodung und Ausbeutung in Zusammenhang mit der Produktion verschiedener Agrarerzeugnisse eingeführt. Für relevante Rohstoffe und Erzeugnisse muss sichergestellt werden, dass diese nicht zu Entwaldung und Waldschädigung beitragen.
Was abstrakt klingt, betrifft eine Vielzahl von Unternehmen, denn schon, wenn etwa Werbemittel aus Papier in den Verkehr gebracht werden, können Unternehmen in den Anwendungskreis der EUDR fallen. Betroffene Unternehmen sollten deshalb dringend die Vorbereitungszeit bis Ende 2025 nutzen.
EUDR: Ein breites Anwendungsfeld und wenig Zeit zur Vorbereitung
Die Verordnung gilt grundsätzlich für alle Markteilnehmer, die von der EUDR erfasste Waren aus Drittstaaten in die EU importieren, diese in der EU handeln oder aus der EU exportieren. Die Unternehmen müssen dabei eigenständig analysieren, ob sie durch den Umgang mit definierten Rohstoffen oder Erzeugnissen tatsächlich in den Anwendungsbereich der EUDR fallen.
Bei Betroffenheit sind spezielle Sorgfaltspflichten umzusetzen, wie beispielsweise eine Datensammlung in Bezug auf die erfassten Rohstoffe und Erzeugnisse sowie eine Risikobewertung.
Bei Import, Export oder Inverkehrbringung der folgenden Rohstoffe und damit verbundenen Erzeugnisse sollte zwingend eine vertiefte Analyse angestoßen werden. Hierbei handelt es sich um einen Auszug der häufigsten Produkte, nicht jedoch um die Abbildung sämtlicher relevanter Erzeugnisse. Es bedarf also immer einer Einzelfallanalyse.
Holz und Papier
Bei Import, Export oder Inverkehrbringung von verschiedensten Holzprodukten, u. a. auch Span- und Faserplatten, Rahmen, Kisten und Verpackungsmaterial, Möbel, Bücher, Zeitungen und maschinengeschriebene Schriftstücke und Pläne.
Kaffee und Kaffeemittel
Bei Import, Export oder Inverkehrbringung von Kaffee, auch geröstet, entkoffeiniert oder von Kaffeeersatzmitteln.
Kakao und Schokolade
Bei Import, Export oder Inverkehrbringen von Kakaobohnen und -bruch, Kakaomasse (auch entfettet), Kakaobutter, -fett oder -öl, Kakaopulver ohne Zuckerzusatz sowie Schokolade und anderen kakaohaltigen Zubereitungen. Dies gilt auch für Nebenprodukte wie Kakaoschalen und -häutchen.
Rinder, Fleisch und Leder
Bei Import, Export oder Inverkehrbringung von lebenden Tieren, Fleisch- oder Schlachterzeugnissen, rohen bzw. gegerbten oder getrockneten Häuten, Fellen oder Leder.
Kautschuk
Bei Import, Export oder Inverkehrbringen von Naturkautschuk, Kautschukreifen, -schläuchen, Kleidung oder Bekleidungszubehör (z. B. Handschuhen) aus Weichkautschuk sowie Waren aus Hartkautschuk.
Ölpalme und Palmöl
Bei Import, Export oder Inverkehrbringen von Palmnüssen und Palmkernen, Palmöl, Palmkernöl oder deren Fraktionen, auch in raffinierter Form, sofern keine chemische Modifikation vorliegt. Ebenfalls erfasst sind Ölkuchen aus Palmnüssen oder -kernen, hochreines Glycerin, Palmitinsäure, Stearinsäure sowie weitere technische Fettsäuren und Fettalkohole pflanzlichen Ursprungs, die aus Ölpalmen gewonnen wurden.
Soja
Bei Import, Export oder Inverkehrbringen von Sojabohnen – auch geschrotet –, Sojamehl, Sojaöl oder Ölkuchen aus der Sojaverarbeitung.
Was droht bei Non-Compliance?
Sollten Unternehmen den gesetzlich vorgeschriebenen Sorgfaltspflichten nicht nachkommen, drohen Zwangs- und Bußgelder von über 4% des Jahresumsatzes sowie vorübergehende Handelsverbote.
Unsere Leistungen im Überblick
Als Partner an der Seite mittelständischer Unternehmen unterstützen wir Sie dabei, die regulatorischen Anforderungen der EUDR in pragmatische, praxistaugliche Prozesse zu überführen, mit klarem Fokus auf Rechtssicherheit, Umsetzbarkeit und Effizienz.
Analyse des Handlungsbedarfs
Im Rahmen eines ersten unverbindlichen Austauschs analysieren wir gemeinsam mit Ihnen, ob und in welchem Umfang Ihr Unternehmen von den Anforderungen der EUDR betroffen ist.
Entwicklung und Implementierung eines strukturierten EUDR-Prozesses
Auf Basis der Betroffenheitsanalyse entwickeln wir auf Ihre Unternehmensstruktur zugeschnittene Prozesse zur systematischen Umsetzung der Sorgfaltspflichten entlang Ihrer Liefer- und Produktionsketten. Wir unterstützen Sie beispielsweise bei der Ausgestaltung eines Verfahrens zur Risikobewertung und -minimierung, der Integration der Sorgfaltspflichten in bestehende Managementsysteme und der Anpassung Ihrer Vertragsunterlagen. Zudem bereiten wir Sie auf die regelmäßige Berichterstattung gemäß EUDR-Vorgaben vor.
Sensibilisierung der Verantwortlichen
Um unternehmensintern eine zielgerichtete Implementierung der neuen Prozesse umzusetzen, führen wir Schulungen für relevante Fachbereiche durch und begleiten Sie bei der Registrierung und Nutzung der EUDR-Plattform. Wir unterstützen außerdem bei einer Vorbereitung und Vermittlung wesentlicher Informationen an die Geschäftsführung und Aufsichtsorgane, wie Aufsichtsrat und Beirat.
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