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Vorbereitungsphase für Klimaschutzverträge startet

07.06.2023 | 2 Minuten Lesezeit

Am 06.06.2023 startet das vorbereitende Verfahren für das Förderprogramm für Klimaschutzverträge des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).

Durch Klimaschutzverträge zwischen energieintensiven Unternehmen und dem BMWK soll die Transformation zu klimafreundlichen Produktionsprozessen unterstützt werden. Etwaige Preissteigerungen oder Preisschwankungen, die durch den Einsatz klimafreundlicher Technologien anfallen, werden zunächst vom Staat getragen. Sobald die transformative Produktion günstiger als die konventionelle erfolgen kann, fließen Mehreinnahmen der geförderten Unternehmen an den Staat zurück. Ziel der Klimaschutzverträge ist es, Risiken aus Transformationsprojekten abzusichern, Know-how in der Finanzierung, dem Bau und dem Betrieb von innovativen Anlagen zu generieren und damit zusätzliches Potenzial für den Wirtschaftsstandort Deutschland zu heben.

Hinweis: Kernelemente des Förderprogramms sind in dem Entwurf einer Förderrichtlinie Klimaschutzverträge (FRL KSV) vom 06.06.2023 festgehalten. Deren Anwendung steht derzeit noch unter dem Vorbehalt von beihilferechtlichen und zuwendungsrechtlichen Prüfungen sowie den Haushaltsverhandlungen. Interessierte Unternehmen können sich bereits seit dem 06.06.2023 für die Teilnahme am vorbereitenden Verfahren bewerben.

Wer kann teilnehmen?

Das Förderprogramm richtet sich Unternehmen aus energieintensiven Industriebranchen, wie z. B. in der Stahl-, Zement- Papier- oder Glasindustrie. Auch Unternehmen mit kleineren Produktionsanlagen (Mindestausstoß 10 Kilotonnen CO2) sind grundsätzlich antragsberechtigt. Möglich ist dabei auch, dass sich mehrere kleinere Anlagen gemeinsam als Konsortium für die Teilnahme an dem Programm bewerben. Voraussetzung der Teilnahme ist zudem, dass der Strom, den das Unternehmen zur Industrieproduktion nutzt, zu 100 % aus Erneuerbaren Energien erzeugt wurde.

Wie erfolgt die Teilnahme?

Teilnehmende Unternehmen stellen im Rahmen eines Auktionsverfahrens dar, welche finanziellen Mittel sie benötigen, um mit angepassten Produktionsprozessen eine Tonne CO2 zu vermeiden. Diejenigen Unternehmen, welche hierbei mit dem geringstmöglichen finanziellen Aufwand das größte Emissionseinsparpotential erzielen können, erhalten den Zuschlag. Sonst übliche Dokumentations- und Nachprüfpflichten entfallen dann im Gegenzug. Allerdings machen die Auktionierung, die Absicherung von nicht-kalkulierbaren Preisrisiken sowie die automatische Anpassung der Förderung inklusive Rückzahlung komplexe Berechnungsformeln erforderlich. Regelmäßig wird dazu Fachexpertise für Finanzierung größerer Investitionsvorhaben hinzuzuziehen sein.

Wie erfolgt die Förderung?

Den geförderten Unternehmen wird eine variable Förderung gezahlt, deren Höhe sich nach den jeweiligen Mehrkosten der klimafreundlichen Anlage im Vergleich zur konventionellen Anlage bemisst.

Wenn die klimafreundliche Produktion günstiger wird als die konventionelle, soll sich die Zahlung umkehren: Die geförderten Unternehmen zahlen sodann Mehreinnahmen an den Staat. Wenn das grüne Produkt preissetzend geworden ist, kann der Klimaschutzvertrag aufgehoben werden.

Über welchen Zeitraum erfolgt die Förderung?

Vorgesehen ist eine Förderung im Rahmen eines Klimaschutzvertrags über einen Zeitraum von bis zu 15 Jahren. Erfolgt nach der Förderung eine Rückzahlung von Mehreinnahmen an den Staat, weil das klimafreundliche Produkt günstiger hergestellt werden kann als das konventionelle, kann der Klimaschutzvertrag aufgehoben werden, wenn das grüne Produkt preissetzend geworden ist.

In welchem Umfang erfolgt die Förderung?

Für das Programm sollen Mittel in zweistelliger Milliardenhöhe bereitgestellt werden. Die Bewilligung im Rahmen der Haushaltsverhandlungen steht allerdings noch aus.

Wie erfolgt die Teilnahme?

Seit 06.06.2023 läuft ein zweimonatiges vorbereitendes Verfahren. Interessierte Unternehmen können Informationen zu ihren geplanten transformativen Vorhaben beim BMWK einreichen. Auf Grundlage dieser Informationen wird dann im Anschluss ein Gebotsverfahren für die Vergabe der ersten Klimaschutzverträge durchgeführt. Unternehmen, die in dieser ersten Runde des Gebotsverfahrens ein Gebot abgeben möchten, müssen am vorbereitenden Verfahren teilnehmen.

Fazit

Für energieintensive Unternehmen, die an grünen transformativen Projekten arbeiten, könnte eine Teilnahme an dem Förderprogramm durchaus attraktiv sein, um etwaig einhergehende Finanzierungsrisiken abzusichern.