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CSRD-Umsetzungsgesetz: Das kommt in Sachen Nachhaltigkeitsberichterstattung auf die Unternehmen zu
Nach den Vorgaben der sog. Corporate Sustainability Reporting Directive (kurz CSRD) sollen Unternehmen künftig – zeitlich gestaffelt – zusammen mit ihrem Jahresabschluss detailliert über ihren Umgang mit sozialen und ökologischen Herausforderungen berichten. Seit 24.07.2024 liegt der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der sog. Corporate Sustainability Reporting Directive (EU-Richtlinie 2022/2464), kurz CSRD-Umsetzungsgesetz, vor. Die wesentlichen Aspekte finden Sie in dieser Broschüre.
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Pflichten im Zusammenhang mit der Lieferkette - Handlungsleitfaden für den Mittelstand
Das seit 01.01.2023 geltende Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz erlegt den betroffenen Unternehmen neue und weitreichende Pflichten auf: sie müssen eine Risikoanalyse entlang ihrer Lieferkette vornehmen. Diese Broschüre zeigt die To do’s für mittelständische Unternehmen auf: sie reichen von der Integration der LkSG-Vorgaben in die Compliance- und Risikomanagementsysteme integriert, der Festlegung von Verantwortlichkeiten bis hin zur Vornahme eventuell erforderlicher Präventions- und Abhilfemaßnahmen getroffen werden. Zudem sind Dokumentations- und Berichtspflichten zu erfüllen. Noch richten sich die die Unternehmen treffenden Verpflichtungen ausschließlich nach nationalen Vorgaben - von Seiten der EU drohen mit der sog. Corporate Sustainability Due Diligence Directive, (kurz CSDDD) allerdings weitere Verschärfungen.
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ESG Due Diligence: Mehr als Risikomanagement
In einer Welt, in der Konsumenten und Investoren zunehmend Wert auf nachhaltiges Handeln legen, werden ESG-Kriterien (Environmental, Social and Governance) zu einem integralen Bestandteil von Geschäftsentscheidungen. Mit einer ESG Due Diligence stellen Unternehmen und Investoren sicher, dass ihre wirtschaftlichen Aktivitäten nicht nur finanziell vorteilhaft, sondern auch nachhaltig in Bezug auf Umwelt, Soziales und Governance sind.
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ESG Quick-Check
Die Berücksichtigung der Bereiche Umwelt (Environmental), Soziales (Social) und verantwortungsvolle Unternehmensführung (Governance) als Teil der Strategie von Unternehmen ist ein Brennpunktthema in Politik und Wirtschaft. Die regulatorischen Anforderungen steigen stetig an - und zwar auch für mittelständische Unternehmen. Wie gelingt es in diesem Dickicht der Regulatorik noch, den Überblick zu wahren? Welche Vorgaben sind Pflicht - und gelten diese auch für mein Unternehmen? Bei welchen Regelungen handelt es sich um freiwillige Selbstverpflichtungen - und kann ich daraus ggf. Mehrwerte für mein Unternehmen generieren? Wie steht mein Unternehmen insgesamt im Hinblick auf die Umsetzung ESG-relevanter Aspekte? Der RSM Ebner Stolz ESG Quick Check soll es Unternehmen auf einfache Weise ermöglichen, eine rechtliche Standortbestimmung durchzuführen, um Risiken bzw. Handlungsfelder zu identifizieren und Mehrwerte zu heben.
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Hinweisgeberschutzgesetz: Was Unternehmen tun müssen
Mit dem sog. Hinweisgeberschutzgesetz hat der deutsche Gesetzgeber die sog. WhistleblowerRichtlinie der EU im Mai 2023 in deutsches Recht umgesetzt. Das Hinweisgeberschutzgesetz ist für größere Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden seit Juni 2023 in Kraft. Kleinere Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden müssen die Vorgaben des Gesetzes seit 17.12.2023 beachten.
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WaldschutzVO: Neue Ein- und Ausfuhrverbote ab 31.12.2024
Mit der sog. WaldschutzVO werden umfassende Sorgfaltspflichten zum Schutz globaler Wälder gegen Rodung und Ausbeutung in Zusammenhang mit der Produktion verschiedener Agrarereugnisse eingeführt. Es soll sichergestellt werden, dass bestimmte Rohstoffe und Erzeugnisse, die in die EU ein- und ausgeführt bzw. gehandelt werden, nicht mehr zur Entwaldung und Waldschädigung beitragen. Dies soll durch Einfuhr-/Bereitstellungs- und Ausfuhrverbote von nicht entwaldungsfreien Waren erfolgen. Zwar gelten diese Verbote erst ab dem 31.12.2024; Stichtag für die Beurteilung der Entwaldungsfreiheit der erfassten Waren ist jedoch bereits der 31.12.2020, so dass sich Importeure und Händler schon ab dem 29.06.2023 auf die neuen Sorgfaltspflichten der WaldschutzVO einstellen müssen.
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Umweltrechtliche Vorgaben: Erhöhte Compliance-Verpflichtungen
Längst ist bekannt, dass unternehmerisches Handeln mit Auswirkungen auf die Umwelt verbunden ist. Die steigende Brisanz der Themen Klimawandel und Umweltschutz veranlasst deshalb sowohl die EU als auch den nationalen Gesetzgeber, die Regelungsdichte im Umweltrecht fortlaufend zu erhöhen. Unternehmen kommen nicht umhin, ihre umweltrechtliche Compliance stärker in den Fokus zu nehmen
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CO2-Grenzausgleichsmechanismus: Neue CBAM-Berichtspflichten für Importeure
Die Bestrebungen der EU-Kommission, dem Klimawandel und der Umweltzerstörung im Rahmen des EU-Green-Deals entgegenzuwirken, sollen vor allem mit dem EU-Klimaschutzpaket „Fit For 55“ umgesetzt werden. Ziel ist die Senkung der Netto-Treibhausgasemissionen (wie CO2-Emissionen) bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber 1990. Als ein Grundpfeiler des Fit-For-55-Pakets wurde das neue CO2-Grenzausgleichssystem (englisch: Carbon Border Adjustment Mechanism/CBAM) mit der Verordnung (EU) 2023/956 beschlossen, welches zum 17.05.2023 in Kraft getreten ist. Erste Meldepflichten für CO2-intensive Importe in die EU gelten bereits ab 01.10.2023.
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Steuerliche Förderung von betrieblichen E-Bikes
Die Überlassung bzw. unentgeltliche oder teilentgeltliche Übereignung eines E-Bikes vom Arbeitgeber an Arbeitnehmer wird immer beliebter. Unternehmen dient es als wirkungsvolles Instrument bei der Suche und Bindung von Mitarbeitern. Arbeitnehmer können gegenüber dem Kauf eines privaten Fahrrads von finanziellen Vorteilen profitieren. Zudem kommt ein Dienstfahrrad der Gesundheit und der Umwelt zugute. Auch aus steuerlicher Sicht kann sich die zur Verfügungstellung eines E-Bikes durch den Arbeitgeber lohnen.
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Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
Im Zuge des Green Deals machte die Europäische Kommission im Jahr 2021 ihren Vorschlag zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), welche die bisherigen Berichtspflichten der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) ablösen soll. Die NFRD gilt bereits seit 2017 für große Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeitenden. Am 21.06.2022 erzielten der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament im Rahmen des Trilog-Verfahrens eine vorläufige politische Einigung zur Überarbeitung der gesetzlichen Vorgaben zur nichtfinanziellen Berichterstattung in der EU. Die Verordnung sieht hierbei eine deutliche Ausweitung des Kreises der berichtspflichtigen Unternehmen sowie eine grundlegende Überarbeitung der Berichtsinhalte in Form verpflichtender Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung vor.
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Steuerliche Förderung der E-Mobilität
Derzeit wird verstärkt auf E-Mobilität gesetzt, um den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren und die Luftqualität insb. in Ballungsräumen zu verbessern. Neben einem sog. Umweltbonus sieht der Gesetzgeber konkrete steuerliche Begünstigungen für Fahrzeuge mit Elektro- oder Hybridelektroantrieb vor.
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Kurzinformation: PV-Anlage auf dem Wohnhaus - Was steuerlich zu beachten ist
Steigende Energiepreise, Klimawandel, der Wunsch nach Energieunabhängigkeit - Gründe für die Installation einer PV-Anlage auf dem Eigenheim gibt es viele. Häufig bleiben bei der Entscheidung für die Errichtung einer PV-Anlage jedoch die sich daraus ergebenden steuerlichen Pflichten unberücksichtigt.
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novus Mandanteninformation April 2022
die wirtschaftlichen Auswirkungen des Krieges in der Ukraine zeichnen sich über die unmittelbar betroffenen Staaten hinaus auch in Deutschland mehr und mehr ab. In dieser Ausgabe der novus Mandanteninformation gehen wir darauf ein, welche rechtlichen Folgen sich auf Vertragsbeziehungen mit ukrainischen oder russischen Vertragspartnern ergeben können.
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Neue Berichterstattungspflichten durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz
Mit der Umsetzung der sog. CSR-Richtlinie in nationales Recht werden bestimmte große Kapitalgesellschaften und Konzerne verpflichtet, im Rahmen des Lageberichts bzw. Konzernlageberichts eine Erklärung über diverse nichtfinanzielle Aspekte sowie eine um Angaben zum Diversitätskonzept erweiterte Erklärung zur Unternehmensführung abzugeben. Die neuen Regelungen sind bereits für Geschäftsjahre zu beachten, die nach dem 31. Dezember 2016 beginnen.